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Immobilienwissen für die Praxis
Wild

Immobilienwissen für die Praxis

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5379-2

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Immobilienwissen für die Praxis (1. Auflage)

S. 89Teil 3: Bauträger-Vertragsrecht

1. Bauträgervertragsgesetz

1.1. Überblick

Das Bauträgervertragsgesetz (BTVG, StF BGBl I 1997/7) ist 1997 in Kraft getreten, die letzte Novelle gab es 2013. Ziel des BTVG ist es, die Erwerber von vor allem Wohnobjekten vor dem Verlust ihrer Vorauszahlungen bei Insolvenz des Bauträgers während der Bauphase zu schützen.

1.2. Risikosituation des Erwerbers

Ein Bauträger erwirbt eine Liegenschaft, um darauf Wohnobjekte zu errichten. Den Liegenschaftsankauf finanziert er mittels Bankkredits, als Sicherstellung verpfändet er die Liegenschaft.

Der Erwerber eines Wohnobjektes zahlt nunmehr den Kaufpreis an den Bauträger. Sein Risiko: Wird der Bau nicht fertiggestellt (etwa wegen Insolvenz des Bauträgers), dann hat der ungesicherte Erwerber nur mehr eine Insolvenzforderung gegen den Bauträger, die Liegenschaft bleibt aber mit dem Pfandrecht der Bank belastet, solange der ursprüngliche Kredit an den Bauträger nicht zurückgezahlt wird. Dazu kommt noch, dass das Eigentumsrecht des Erwerbers nicht gesichert ist (etwa bei Grundbuchseintragung erst nach Fertigstellung).

Im schlechtesten Fall ist das Geld des Erwerbers weg und dieser erwirbt keine oder nur eine belastete Liegenschaft.

1.3. Absicherung des Erwerbers durch das BTVG

Hie...

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