Immobilienwissen für die Praxis
1. Aufl. 2026
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S. 39Teil 2: Grundbuch
1. Erfassung von Grundstücken
1.1. Grundstücke und Parzellen
Die Erdoberfläche von Österreich wird in Grundstücke - früher auch Parzellen genannt - eingeteilt. (In Deutschland werden sie als Flurstück bezeichnet.) Die Grundstücke wurden früher im Grundsteuerkataster der Vermessungsämter verzeichnet.
1.2. Kataster und Grenzkataster
Die Basis für das Grundbuch bildet der Kataster, der Katastralgemeinde und Grundstücke bestimmt. Er wird von den Vermessungsämtern geführt und dient der Ersichtlichmachung bestimmter tatsächlicher Grundstücksverhältnisse wie etwa Lage, Fläche, Benützungsart.
Eine besondere Form des Grundsteuerkatasters ist der Grenzkataster: Er dient dem verbindlichen Nachweis der Grundstücke und deren Grenzen. Seine Angaben bilden die Grundlage für die rechtlich gesicherten Grundstücksgrenzen („Papiergrenze“) und bieten damit einen erhöhten Rechtsschutz hinsichtlich der Grundstücksgrenzen und somit auch der Grundstücksfläche. Ein im Grenzkataster eingetragenes Grundstück ist am „G“ neben der Grundstücksnummer im Grundstückverzeichnis des Grundbuchs zu erkennen.
1.3. Katastralgemeinde und Parzellen
Die Grundstücke einer Ortschaft (einer politischen Gemeinde) wer...