Immobilienwissen für die Praxis
1. Aufl. 2026
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S. 137Teil 5: Treuhändige Abwicklung von Immobiliengeschäften
1. Treuhandschaft
1.1. Begriff
Die Treuhandschaft ist ein Rechtsverhältnis, bei dem
eine natürliche oder juristische Person, der Treugeber,
einer zweiten Person, dem Treuhänder,
ein Recht unter der Bedingung überträgt, dieses Recht nicht zum eigenen Vorteil zu gebrauchen.
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Der Treuhänder handelt somit | |
im eigenen Namen, | aber auf fremde Rechnung. |
1.2. Wesen und Merkmale
Die Treuhandschaft enthält zwei charakteristische Elemente:
ein persönliches Element und
ein sachliches Element.
Das persönliche Element besteht in der Treuhandabrede, die eine schuldrechtliche Vereinbarung zwischen dem Treugeber und dem Treuhänder ist. Sie verpflichtet den Treuhänder, über das Treuhandgut nur in einer bestimmten Richtung und Weise zu verfügen.
Das sachliche Element besteht darin, dass der Treuhänder das Treugut, zB das Eigentum an einer Sache, übertragen erhält.
Rechtsanwälte und Notare werden mit dem Abschluss eines Rechtsgeschäftes wie zB dem Verkauf einer Liegenschaft usw beauftragt. Dies geschieht durch eine Vollmacht, verbunden mit einem Auftragsvertrag. Die Vollmacht stellt das persönliche Element dar.
1.3. Bei Liegenschaftstransaktionen
Treuhandschaften sin...