Immobilienwissen für die Praxis
1. Aufl. 2026
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S. 267Teil 8: Finanzierungen
1. Einführung
Der fremdfinanzierte Erwerb einer Immobilie wird idR mit der Inanspruchnahme einer langfristigen Finanzierung getätigt, die durch die zu erwerbende Liegenschaft besichert wird. Die klassische Finanzierungsform dafür ist der Einmalkredit (oft auch als „Darlehen“ bezeichnet) mit hypothekarischer Besicherung durch eine Fest- oder Höchstbetragshypothek (siehe dazu in Teil 2 - 5.2.1. f), der mittels über die Laufzeit verteilter Raten zurückgezahlt wird.
Neben den allgemeinen Rechtsgrundlagen für Darlehen, die im ABGB enthalten sind, sind auch die speziellen Bestimmungen des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes (HIKrG) sowie ggf Verordnungen und Leitlinien der Finanzmarktaufsicht (FMA) zu beachten.
→ Zu steuerlichen Aspekten siehe unter 9.
2. Einmalkredit bzw einmal ausnützbarer Kredit
2.1. Wesen und Rechtsgrundlagen des Kredits
Das Kreditverhältnis beruht auf einem Konsensualvertrag, der durch Willensübereinstimmung der Vertragspartner zustandekommt. Es handelt sich um einen zweiseitig verbindlichen Vertrag, dh beiden Vertragsteilen - Kreditgeber und Kreditnehmer - stehen während der Laufzeit Rechte und Pflichten zu. Ein Kredit ist als Dauerschuldverhältnis einzustufen, bei dem die Leistungen über ein...