Immobilienwissen für die Praxis
1. Aufl. 2026
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S. 349Teil 11: Baurecht - Energieausweis
1. Raumordnungs- und Baurecht
1.1. Bodenrecht und Hochbaurecht
Während das Bodenrecht regelt, wo gebaut werden darf, regelt das Hochbaurecht, wie gebaut werden darf. Darunter fallen insbesondere Bebauungsplan, Bauvorschriften sowie die Bestimmungen über Bau- und Benützungsbewilligung.
1.2. Zuständigkeiten
Das Raumordnungs- und Baurecht wird auf 2 Ebenen vollzogen:
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Landesebene | Gemeindeebene |
Erlassen der Raumordnungsgesetze samt Durchführungsverordnungen: Planzeichen- und Lärmschutzverordnung Regionale und sektorale Raumordnungsprogramme | Festlegung des örtlichen Raumordnungsprogramms mit den Bestandteilen: Örtliches Entwicklungskonzept Flächenwidmungsplan Bebauungsplan |
Das Raumordnungs- und Baurecht ist in Österreich Landessache, dh es gibt 9 Raumordnungsgesetze und Bauordnungen (manchmal als Raumplanungsgesetz, Bauverordnung, Baupolizeigesetz, Bautechnikgesetz bzw Baugesetz bezeichnet). Die wesentlichen Bestimmungen sind meist ähnlich gestaltet.
2. Rechtliche Grundlagen
Für Bauvorhaben sind auf Gemeindeebene 3 voneinander abgeleitete Grundlagen zu beachten:
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↓ | Raumordnungsprogramme | Oberste Ebene: Planungsgrundlage |
↓ | Flächenwidmungspläne | Mittlere Ebene: Widmung als Bauland, Grünland, Ver... |