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SWK 8, 10. März 2026, Seite 470

Zur Versagung des Vorsteuerabzugs und zur Gesamtschuldnerschaft des Lieferempfängers in Missbrauchsfällen

Entscheidung: Konreo, C-276/24.

Norm: Art 205 MwStSyst-RL.

Art 205 MwStSyst-RL in der durch die Richtlinie (EU) 2018/1695 des Rates vom geänderten Fassung ist im Licht des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dahin auszulegen, dass er einer nationalen Praxis nicht entgegensteht, nach der dem steuerpflichtigen Empfänger einer entgeltlichen Lieferung von Gegenständen eine gesamtschuldnerische Verpflichtung zur Entrichtung der vom Lieferer dieser Gegenstände geschuldeten Mehrwertsteuer auferlegt wird, obwohl dem Empfänger dieser Lieferung von Gegenständen das Recht auf Abzug der geschuldeten oder entrichteten Vorsteuer mit der Begründung versagt wurde, dass er wusste oder hätte wissen müssen, dass er an einer Mehrwertsteuerhinterziehung beteiligt war.

Rubrik betreut von: Gernot Aigner

Assoz. Univ.-Prof. Dr. Gernot Aigner lehrt am Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der JKU. Er ist Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der KSW und selbständiger Steuerberater in Linz.

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