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SWK 8, 10. März 2026, Seite 455

Reihengeschäfte in den Tourismusabgaben der Bundesländer

Verfassungsrechtliche Vorgaben begrenzen die Abgabepflicht

Reinhold Beiser

Bei Reihengeschäften iSd Umsatzsteuer stellt sich in den Tourismusabgaben der Bundesländer die Frage: Welche Umsätze sind in welchem Bundesland zu erfassen, wenn der erste Unternehmer eines Reihengeschäfts an in anderen Bundesländern ansässige Kunden (Unternehmer mit einem Betrieb und einer Betriebsstätte außerhalb des erhebenden Bundeslandes) liefert und in der Folge diese Kunden des ersten Unternehmers an ihre (Anschluss-)Kunden inner- und außerhalb des erhebenden Bundeslandes liefern oder leisten?

1. Sachverhalt

Ein Tiroler Autohändler liefert PKW an Leasingfirmen, die ihren Sitz und ihren Betrieb (ihre Betriebsstätte) außerhalb Tirols (in Salzburg/Linz) haben. Die beiden Leasingfirmen verleasen in der Folge die vom Tiroler Autohändler gelieferten PKW an ihre „Anschlusskunden“ inner- und außerhalb Tirols. Ob das Leasing iSd Umsatzsteuer als Lieferung gemäß § 3 UStG (Finanzierungsleasing) oder als sonstige Leistung nach § 3a UStG (Nutzungsüberlassung/operating leasing) zu qualifizieren ist, ist für den Tiroler Autohändler nicht relevant: Der Tiroler Autohändler liefert nach § 3 UStG ausschließlich an die beiden Leasingfirmen außerhalb Tirols als seine Abnehmer/Kunden/Leistungsempfänger.

Die Anschlusskunden ...

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