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Haftung von (ehemaligen) Vorstandsmitgliedern einer Gesellschaft für deren Mehrwertsteuerschulden ist unionsrechtskonform
Entscheidung: Genzyński, C-278/24.
Norm: Art 273 MwStSyst-RL.
Art 273 MwStSyst-RL in der durch die Richtlinie (EU) 2018/1695 des Rates vom geänderten Fassung iVm Art 325 AEUV, dem Eigentumsrecht sowie den Grundsätzen der Gleichbehandlung, der Verhältnismäßigkeit und der Rechtssicherheit ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, nach der
das Mitglied oder ehemalige Mitglied des Verwaltungsrats einer Gesellschaft mit einer Mehrwertsteuerschuld gesamtschuldnerisch mit dieser Gesellschaft für die während seiner Amtszeit entstandenen Steuerrückstände haftet,
diese Haftung auf die Steuerrückstände beschränkt ist, hinsichtlich deren die Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft ganz oder teilweise erfolglos geblieben ist,
die Befreiung von dieser Haftung ua davon abhängt, dass das Mitglied oder ehemalige Mitglied des Verwaltungsrats nachweist, dass rechtzeitig ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft eingereicht wurde oder die Nichteinreichung des Antrags nicht auf sein Verschulden zurückzuführen ist,
sofern sich das Mitglied oder ehemalige Mitglied zum Nachweis des Nichtvorliegens eines solchen Ve...