Telearbeit in Frage und Antwort
1. Aufl. 2026
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S. 4911. Telearbeitspauschale
11.1. Was ist das Telearbeitspauschale?
Das Telearbeitspauschale stellt eine praxistaugliche Maßnahme zur finanziellen Anerkennung der mit der Verlagerung des Arbeitsorts verbundenen Zusatzkosten dar. Mit dem TelearbG wurde die bisherige Regelung zum Telearbeitspauschale modernisiert und klarstellend erweitert. Steuerlich bildet § 26 Z 9 lit a EStG die zentrale Grundlage für die steuerfreie Auszahlung des Pauschales. Zudem finden sich in den Lohnsteuerrichtlinien unter Rz 277a ff detaillierte Ausführungen zum Telearbeitspauschale.
Der Arbeitgeber kann Arbeitnehmern für jeden Tag, an dem Telearbeit gemäß § 2h AVRAG geleistet wird, einen steuerfreien Pauschalbetrag in Höhe von maximal EUR 3,00 gewähren. Die maximale Anzahl an berücksichtigungsfähigen Tagen ist mit 100 Tagen pro Kalenderjahr begrenzt. Daraus ergibt sich ein jährlicher Höchstbetrag von EUR 300,00.
Insbesondere im Hinblick auf die steuerliche Umsetzung ist jedoch auf die Einhaltung der Dokumentationspflichten und die korrekte Ausweisung am Jahreslohnzettel zu achten.
11.2. Welche Voraussetzungen müssen für das Telearbeitspauschale erfüllt sein?
Um das Telearbeitspauschale in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Bedingungen ...