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Telearbeit in Frage und Antwort
Kastner/Lamplmayr

Telearbeit in Frage und Antwort

Arbeitsrecht | Steuerrecht | Sozialversicherungsrecht | Personalverrechnung | Internationaler Kontext

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5433-1

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Telearbeit in Frage und Antwort (1. Auflage)

S. 185. Arbeitszeit und Telearbeit

5.1. Welche Arbeitszeiten gelten während Telearbeit?

Telearbeit bedeutet im Wesentlichen, dass regelmäßig von einem Ort außerhalb des Unternehmens gearbeitet wird. Die in Telearbeit geleisteten Tätigkeiten sind beruflicher Natur und daher auch Arbeitszeit.

Eine klare Anordnung enthält § 2 Abs 2 AZG: „Arbeitszeit [...] ist auch die Zeit, während der ein im Übrigen im Betrieb Beschäftigter in seiner eigenen Wohnung oder Werkstätte oder sonst außerhalb des Betriebs beschäftigt wird.“ Es ist daher klar, dass die Tätigkeit in Telearbeit sehr wohl als Arbeitszeit qualifiziert wird.

Grundsätzlich gelten die vereinbarten Arbeitszeiten auch während der Tätigkeit in Telearbeit. Die im Gesetz, im KV und in einer allfälligen BV vorgesehenen Schranken (insbesondere hinsichtlich der Höchstgrenzen der Arbeitszeit und der Mindestruhezeiten) gelten jedenfalls auch hier und können entsprechend durch Einzelvereinbarung zum Nachteil der Arbeitnehmer nicht abgeändert werden.

Umgekehrt steht es den Parteien des Arbeitsvertrages jedoch frei, im Rahmen des Zulässigen (zB günstiger für den Arbeitnehmer) bestimmte Sonderregeln vorzusehen, die den Besonderheiten der Telearbeit Rechnung tragen.

Bei...
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