Telearbeit in Frage und Antwort
1. Aufl. 2026
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S. 408. Schadenersatz und Haftung
8.1. Gelten Unfälle während der Telearbeit als Arbeitsunfälle?
Es gilt die bereits geschilderte Regelung in § 175 ASVG (siehe 7.6. ff). Ob ein Arbeitsunfall vorliegt, ist anhand dieser Bestimmung zu prüfen.
Vor allem bei Wegunfällen ist die Abgrenzung zwischen Telearbeit im engeren und im weiteren Sinne zu beachten. Zur neuen gesetzlichen Regelung liegen bisher noch keine höchstgerichtlichen Entscheidungen vor. Erfahrungsgemäß werden - wie auch sonst bei Grenzfällen in der Unfallversicherung - die Umstände des Einzelfalls maßgeblich sein.
8.2. Wer haftet, wenn während der Telearbeit Gegenstände, die dem Arbeitnehmer gehören (zB Möbel), beschädigt werden?
Grundsätzlich liegt das Risiko für Schäden an Gütern des Arbeitnehmers bei diesem selbst. Wird zB eine Hose des Arbeitnehmers außerhalb der Telearbeit im Büro beschädigt, weil der Arbeitnehmer unvorsichtigerweise an einer Tischecke hängen bleibt, liegen die Verantwortung und das Risiko dafür ebenso bei ihm. Das gilt grundsätzlich auch für die Telearbeit, wenn die gleiche Situation nicht im Büro, sondern am Telearbeitsort eintritt. Eine Überwälzung dieses Risikos auf den Arbeitgeber wäre unbillig.
Allerdings greift in b...