Telearbeit in Frage und Antwort
1. Aufl. 2026
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S. 449. Kontrollrechte des Arbeitgebers bei Telearbeit
9.1. Wie kann der Arbeitgeber die Einhaltung der Arbeitszeiten kontrollieren?
Da im Rahmen von Telearbeit grundsätzlich außerhalb des Unternehmens und damit außerhalb des Einflussbereichs des Arbeitgebers gearbeitet wird, bestehen besondere Kontrollbedürfnisse des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber ist auch während Telearbeit für die Einhaltung der Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes verantwortlich. Neben dem Interesse des Arbeitgebers an der rechtskonformen Gestaltung dient dies auch dem Schutz des Arbeitnehmers: Die Praxis zeigt, dass Telearbeit (und vor allem Homeoffice) zu einer zunehmend schwierigen Abgrenzung zwischen Arbeitszeit und Freizeit führt (Stichwort „Entgrenzung der Arbeit“). Es gibt Arbeitnehmer, die dazu tendieren, aufgrund der ständigen Erreichbarkeit und des Wegfallens von Wegzeiten zu viel zu arbeiten.
Der Arbeitgeber ist für die Einhaltung der Arbeitszeitvorgaben verantwortlich. In der Regel wird im Rahmen der Vereinbarung von Telearbeit von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Führen der Arbeitszeitaufzeichnungen an den Arbeitnehmer zu delegieren.
Der Arbeitgeber ist nicht nur verpflichtet, den Arbeitnehmer über die Art und Weise ...