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Telearbeit in Frage und Antwort
Kastner/Lamplmayr

Telearbeit in Frage und Antwort

Arbeitsrecht | Steuerrecht | Sozialversicherungsrecht | Personalverrechnung | Internationaler Kontext

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5433-1

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Telearbeit in Frage und Antwort (1. Auflage)

S. 4710. Datenschutz und Geheimnisschutz

10.1. Gibt es Sonderregeln zu Datenschutz und Geheimhaltungspflichten des Arbeitnehmers bei Telearbeit?

An sich ist die Vereinbarung der Telearbeit eine Regelung über einen abweichenden Arbeitsort für bestimmte Zeiten. Die gesetzlichen und arbeitsvertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers hinsichtlich der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regeln und allfällige darüberhinausgehende Geheimhaltungspflichten gelten grundsätzlich auch bei Arbeiten in Telearbeit.

Natürlich kann im Hinblick auf die Telearbeit die Vereinbarung von Sonderregeln zweckmäßig sein, wie zB hinsichtlich der Nutzung geschützter (nicht öffentlicher) Netzwerke oder die Verwendung privater Geräte für dienstliche Tätigkeiten.

Es gibt keine einschlägigen gesetzlichen Sonderregeln. Empfehlenswert ist es allerdings, die besonderen Herausforderungen der Telearbeit in den jeweiligen Vereinbarungen zu adressieren. Der Arbeitgeber sollte den Arbeitnehmer im Hinblick auf jeweilige Datenschutz- und Geheimhaltungspflichten entsprechend sensibilisieren und auf maßgebliche Sorgfaltspflichten hinweisen.

10.2. Welche besonderen Herausforderungen bietet das Arbeiten in Telearbeit in dieser Hinsicht?

Bei Telearbeit besteht grundsätzlich ein erhöhtes Risiko im Hinblick auf die Vertraulichkeit/Geheimhaltung dienstlicher Informationen. Arbeiten einzelne Arbeitnehmer verstärkt von zu Hause aus (wo insbesondere von der Anwesenheit von Familienmitgliedern oder Besuchern auszugehen ist), in Verkehrsmitteln oder an öffentlichen Orten, ist eine (ungewollte oder unbewusste) Offenlegung bestimmter Informationen an Dritte denkbar. Bei Arbeitsleistungen ausschließlich in den „eigenen“ Räumlichkeiten des Unternehmens wäre dieses Risiko geringer.

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