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Telearbeit in Frage und Antwort
Kastner/Lamplmayr

Telearbeit in Frage und Antwort

Arbeitsrecht | Steuerrecht | Sozialversicherungsrecht | Personalverrechnung | Internationaler Kontext

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5433-1

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Dokumentvorschau
Telearbeit in Frage und Antwort (1. Auflage)

S. 93. Beendigung von Telearbeit

3.1. Kann eine befristete Telearbeitsvereinbarung abgeschlossen werden?

Ja. Das Telearbeitsgesetz sieht dies explizit in § 2h Abs 4 AVRAG vor, was aus Sicht beider Arbeitsvertragsparteien durchaus aus folgenden Gründen sinnvoll sein kann:

  • Aus Arbeitgebersicht ist eine Befristung dann eine Option, wenn das Modell der Telearbeit mit dem konkreten Arbeitnehmer vorerst erprobt werden soll oder die Tätigkeit ganz bewusst nur für einen bestimmten Zeitraum außerhalb des Unternehmens erbracht werden soll (zB bei vorübergehender Knappheit an vorhandenen Arbeitsplätzen im Unternehmen).

  • Für den Arbeitnehmer kann eine Befristung sinnvoll sein, wenn er die Telearbeit zunächst nur ausprobieren möchte. Die Praxis zeigt, dass es durchaus Arbeitnehmer gibt, die faktisch kaum die Möglichkeit haben, in Telearbeit tätig zu sein (zB kleine Wohnung ohne vernünftigen Arbeitsplatz), oder die das Verschwimmen zwischen dienstlicher und privater Sphäre skeptisch sehen („Entgrenzung“ der Arbeit). In diesen Fällen ist eine Befristung als „Probezeitraum“ eine gute Alternative.

Hinsichtlich der Dauer der möglichen Befristung gibt das Gesetz keine Parameter vor. Eine Befristung führt grundsätzlich dazu, d...

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