Telearbeit in Frage und Antwort
1. Aufl. 2026
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S. 13 4. Rolle des Betriebsrats
4.1. Besteht die Möglichkeit, allgemeine Fragen zum Thema Telearbeit in einer BV zu regeln?
Das Gesetz sieht die Möglichkeit zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung (BV) über die Rahmenbedingungen von Telearbeit explizit vor.
Der Gesetzgeber hat bereits bei der Schaffung des Homeoffice-Gesetzes 2021 einen solchen BV-Tatbestand vorgesehen. Seit Inkrafttreten des Telearbeitsgesetzes gibt es nunmehr einen fakultativen BV-Tatbestand für die „Festlegung von Rahmenbedingungen für Arbeit in Telearbeit“ in § 97 Abs 1 Z 27 ArbVG.
Fakultativ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass eine BV zwar möglich, aber nicht erforderlich ist. Weder der Betriebsrat noch der Betriebsinhaber (Arbeitgeber) haben die Möglichkeit, den Abschluss einer BV zu diesem Thema zu erzwingen.
Im Unternehmen gibt es eine allgemeine Policy zum Thema Telearbeit. Der Betriebsrat wünscht sich dazu den Abschluss e...