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ASoK 3, März 2011, Seite 124

Mischbetrieb – Aufeinandertreffen von Mindestlohntarif und Kollektivvertrag

9 ObA 11/10y.

Bei einem Mischbetrieb verdrängt auch ein für die Arbeitnehmer des wirtschaftlichen maßgeblichen Betriebsbereiches anzuwendender Mindestlohntarif einen für die Arbeitnehmer des wirtschaftlich untergeordneten Bereiches geltenden Kollektivvertrag.

Rubrik betreut von: VON MAG. ALFRED SHUBSHIZKY
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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