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Mischbetrieb – Aufeinandertreffen von Mindestlohntarif und Kollektivvertrag
Bei einem Mischbetrieb verdrängt auch ein für die Arbeitnehmer des wirtschaftlichen maßgeblichen Betriebsbereiches anzuwendender Mindestlohntarif einen für die Arbeitnehmer des wirtschaftlich untergeordneten Bereiches geltenden Kollektivvertrag.