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ASoK 3, März 2011, Seite 128

Entstehung des Entgeltfortzahlungsanspruches im Krankenstand – Judikaturwende

1. Seit der Entscheidung 8 ObA 163/98y geht die einhellige Rechtsprechung in Übereinstimmung mit der herrschenden Lehre dahin, dass bei ununterbrochen fortdauernder krankheitsbedingter Arbeitsverhinderung mit Beginn des nächsten Arbeitsjahres ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch auch dann entsteht, wenn der Arbeitnehmer zuerst wegen Ausschöpfung des Entgeltfortzahlungsanspruches kein Entgelt mehr erhalten hatte. Dieser Beurteilung lagen fortdauernde, d. h. im relevanten Beurteilungszeitraum noch nicht beendete Arbeitsverhältnisse zugrunde.

2. Zu 9 ObA 115/05k hatte sich der OGH mit der Frage auseinanderzusetzen, ob im Falle, dass ein Arbeiter während des Krankenstands gekündigt wird und ein neues Arbeitsjahr zwar erst nach Ablauf der Kündigungsfrist, aber noch während des fortdauernden Krankenstands beginnt, ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht. Der OGH bejahte diese Frage.

3. Eine Eingrenzung des Entgeltfortzahlungsanspruches bei arbeitsjahresübergreifendem Krankenstand auf ineinander übergreifende Fortzahlungszeiträume ist jedoch aus dem Gesetz nicht ableitbar. Auch das Argument, dass der Gesetzgeber trotz Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Fall des mehrjähri...

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