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Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden sollen (Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz – LSDB-G), 1076 BlgNR 24. GP, enthält eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping. Damit sollen gleiche Lohnbedingungen für in Österreich tätige Arbeitnehmer gesichert und zugleich ein fairer Wettbewerb zwischen inländischen Unternehmen einerseits sowie im Verhältnis zu Unternehmen ohne Sitz in Österreich andererseits ermöglicht werden. Im Wesentlichen enthält die Regierungsvorlage folgende Eckpunkte:
Änderungen im AVRAG
Änderung des Inhalts der Meldung nach § 7b Abs. 3 AVRAG
Künftig sollen in der Meldung nach § 7b Abs. 3 AVRAG auch die Art der Tätigkeit und die Verwendung des Arbeitnehmers enthalten sein. Weiters soll die Meldung auch auf elektronischem Weg erfolgen können, sofern dies technisch möglich ist.
Bereithaltung von Lohnunterlagen
Gem. § 7d AVRAG soll vorgesehen werden, dass ein Arbeitgeber mit Sitz im Ausland jene Lohnunterlagen, die zur Ermittlung des dem Arbeitnehmer nach österreichischen Rechtsvorschriften gebührenden Entgeltserforderlich sind, „in deut...