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Ausdehnung des Anwendungsbereiches der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 auf Drittstaatsangehörige
Verordnung (EU) Nr. 1231/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Ausdehnung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 auf Drittstaatsangehörige, die ausschließlich aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nicht bereits unter diese Verordnungen fallen, ABl. Nr. L 344 vom , S. 1.
In den Praxis-News der ASoK wurde bereits mehrfach zur seit geltenden neuen Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Sozialrechtsvorschriften Stellung genommen. Aufgrund der angeführten neuen EU-Verordnung ist diese nunmehr auch für Drittstaatsangehörige anzuwenden, wenn sie ihren rechtmäßigen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat haben und bei ihnen ein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliegt.