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ASoK 3, März 2011, Seite 120

Ausdehnung des Anwendungsbereiches der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 auf Drittstaatsangehörige

Verordnung (EU) Nr. 1231/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Ausdehnung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 auf Drittstaatsangehörige, die ausschließlich aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nicht bereits unter diese Verordnungen fallen, ABl. Nr. L 344 vom , S. 1.

In den Praxis-News der ASoK wurde bereits mehrfach zur seit geltenden neuen Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Sozialrechtsvorschriften Stellung genommen. Aufgrund der angeführten neuen EU-Verordnung ist diese nunmehr auch für Drittstaatsangehörige anzuwenden, wenn sie ihren rechtmäßigen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat haben und bei ihnen ein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliegt.

Rubrik betreut von: VON MAG. ALFRED SHUBSHIZKY
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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