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ASoK 3, März 2011, Seite 124

Lohnnebenkosten für übernommene Sozialversicherungsbeiträge

Information des BMF zum KommStG 1993 vom , BMF-010222/0167-VI/7/2010.

In den letzten Praxis-News (ASoK 2011, 31) wurde darauf hingewiesen, dass im angeführten Erlass die Auffassung vertreten wird, dass die vom Arbeitgeber bei Altersteilzeitvereinbarungen aufgrund der Beitragsgrundlagengarantie zu übernehmenden Dienstnehmerbeiträge der Lohnnebenkostenpflicht unterliegen. Begründet wird dies im Wesentlichen damit, dass Altersteilzeitvereinbarungen aufgrund einer freiwilligen Entscheidung geschlossen werden. Auch hinsichtlich der hälftigen Refundierung der Sozialversicherungsbeiträge an Vorstandsmitglieder gem. § 51 Abs. 5 ASVG wird Lohnnebenkostenpflicht unterstellt.

Demgegenüber wird in der UFS-Entscheidung zum Schlechtwetterentschädigungsbeitrag vom , RV/0303-G/06, die später vom VwGH bestätigt wurde, festgehalten, dass ein lohnnebenkostenpflichtiger Arbeitslohn nur dann vorliegt, wenn „der Arbeitgeber die Beiträge zur Pflichtversicherung aus eigenem trägt.“ Wenn jedoch der Arbeitgeber „durch eine gesetzliche Regelung dazu verpflichtet“ ist, „den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung zu tragen“, dann liegt „der Aspekt der Freiwilligkeit“ nicht vor. Ausdrücklich hält der UFS weiters fest, dass es an der Frei...

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