Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Änderungen bei der Altersteilzeit
Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz und das Sonderunterstützungsgesetz geändert werden, 230/ME 24. GP.
Mit diesem Gesetz soll das derzeit geltende Zugangsalter zur Altersteilzeit von 53 Jahren für Frauen und 58 Jahren für Männer im Dauerrecht verankert werden. Außerdem soll es beim (nicht gern gesehenen) Blockzeitmodell nur mehr eine Altersteilzeitförderung von 50 % (bisher 55 %) geben.