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ASoK 12, Dezember 2010, Seite 464

Änderungen bei der Altersteilzeit

Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz und das Sonderunterstützungsgesetz geändert werden, 230/ME 24. GP.

Mit diesem Gesetz soll das derzeit geltende Zugangsalter zur Altersteilzeit von 53 Jahren für Frauen und 58 Jahren für Männer im Dauerrecht verankert werden. Außerdem soll es beim (nicht gern gesehenen) Blockzeitmodell nur mehr eine Altersteilzeitförderung von 50 % (bisher 55 %) geben.

Rubrik betreut von: VON MAG. ALFRED SHUBSHIZKY
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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