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Einbeziehung ausländischer Pensionen bei den Krankenversicherungsbeiträgen
Regierungsvorlage zum 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2010 (SVÄG 2010), 937 BlgNR 24. GP.
In der Regierungsvorlage zum 2. SVÄG 2010 ist nun festgelegt, dass der Zeitpunkt, ab dem die Krankenversicherungsbeiträge von ausländischen Pensionen einzubehalten bzw. einzuheben sind (siehe dazu Praxis-News vom Oktober 2010, ASoK 2010, 378 f.), durch eine Verordnung des BMASK im Einvernehmen mit dem BMG nach Maßgabe der Verfügbarkeit der notwendigen technischen Mittel festgestellt wird. Zielsetzung dabei ist, dass die Beiträge ehestmöglich, tunlichst jedoch für die ab Juli 2011 ausgezahlten ausländischen Renten, entrichtet werden.