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Grenzüberschreitendes Arbeiten
Zu den möglichen Auswirkungen des neuen Internationalen Arbeits- und Sozialrechts der EU im Verhältnis zur Schweiz
Im vorliegenden Beitrag soll untersucht werden, ob die Rom I-Verordnung und die neue Wanderarbeitnehmerverordnung (EG) Nr. 883/2004 auf grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse im Verhältnis Schweiz – EU Auswirkungen haben können.
Einleitung
Das zwischen der Schweiz und der EG geltende Personenfreizügigkeitsabkommen (nachfolgend kurz: FZA) erleichtert und fördert das grenzüberschreitende Arbeiten von Staatsangehörigen der Vertragsstaaten. Die vom FZA bewirkte Freizügigkeit belebt die Wirtschaft zwischen der Schweiz und den EU-Staaten; gerade im Grenzbereich zwischen der Schweiz und den angrenzenden EU-Staaten erfreut sich die grenzüberschreitende Arbeitstätigkeit (insb. auch als Grenzgänger) zunehmender Beliebtheit. Die vom FZA bezweckte Gleichbehandlung (vgl. vor allem Art. 9 und Art. 15 des Anhangs I zum FZA) ist jedoch noch lange nicht in alle Bereiche durchgedrungen. Davon zeugt nicht nur die umfassende Rechtsprechung des Schweizerischen Bundesgerichts einerseits, sondern auch anderer nationaler Gerichte und auch neuerdings zunehmend des EuGH. Neben diesen freizügigkeitsrechtlichen Bestimmungen und der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH ist bei grenzüberschreitender Arbeitstät...