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EuGH: Konkretisierung der Rechtsprechung zur Steuerschuld kraft Rechnung bei Leistungen an Endverbraucher
In seinem Urteil vom , P GmbH, C-794/23, hatte sich der EuGH infolge eines vom VwGH eingereichten Vorabentscheidungsersuchens mit verschiedenen Rechtsfragen iZm einem in der Rechnung falsch ausgewiesenen Mehrwertsteuerbetrag zu befassen. Die Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Finanzamt Österreich (im Folgenden: Finanzamt) und der P GmbH wegen der Ablehnung eines Antrags auf Berichtigung der Mehrwertsteuererklärung von P durch das Finanzamt. Die Berichtigung sollte erfolgen, da P in ihren Rechnungen einen Mehrwertsteuerbetrag ausgewiesen hatte, der auf der Grundlage eines falschen Steuersatzes berechnet worden war.
Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: P ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht. Sie betreibt einen Indoor-Spielplatz. Im Jahr 2019 unterzog P die Eintrittsgelder für diesen Spielplatz dem Mehrwertsteuersatz von 20 %. Sie stellte ihren Kunden bei Zahlung der Eintrittsgelder Registrierkassenbelege aus, wobei sie aufgrund deren geringer Beträge nach den in § 11 Abs 6 UStG vorgesehenen Regelungen zur vereinfachten Rechnungslegung vorging. P wies die entsprechende Steuer in ihrer Mehrwertsteuererklärung für ...