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Beschluss der Kommission über die Genehmigung der Beihilfe Ungarns für das Kernkraftwerk Paks II ist nichtig
Entscheidung: Österreich/Kommission, C-59/23 P.
Die Kommission hätte prüfen müssen, ob die Direktvergabe des Auftrags für den Bau der zwei neuen Kernreaktoren an ein russisches Unternehmen mit den vergaberechtlichen Vorschriften der Union vereinbar ist.
Link zur Pressemitteilung des EuGH: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2025-09/cp250116de.pdf.