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Kapitalverkehrsfreiheit und Schenkungen
Helm (https://legalblogs.wolterskluwer.com/international-tax-law-blog/cross-border-donations-under-siege-the-munster-courts-restrictive-ap-proach-to-eu-fundamental-freedoms/) bespricht das Urteil des FG Münster vom , 13 K 2542/20, zur steuerlichen Abzugsfähigkeit der Spende eines deutschen Steuerpflichtigen an eine italienische gemeinnützige Organisation. Dieses Urteil verdeutliche grundlegende Spannungen zwischen nationalem Steuerrecht und europäischer Kapitalverkehrsfreiheit. Im konkreten Fall wurde die steuerliche Abzugsfähigkeit der Spende versagt, während eine vergleichbare Spende an eine deutsche gemeinnützige Organisation abzugsfähig gewesen wäre. Das FG Münster verweise zur Begründung auf die fehlende Harmonisierung des europäischen Gemeinnützigkeitsrechts, ignoriere jedoch, dass Art 63 AEUV auch Spenden schützt und nationale Vorschriften nicht diskriminierend wirken dürfen. Verschärft werde die Problematik durch die ab 2025 geltende Pflicht zur Ausstellung deutscher Zuwendungsbestätigungen durch ausländische Organisationen. Das Thema werde wohl künftig den EuGH beschäftigen.