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Grenzgängereigenschaft und Verständigungsvereinbarungen
Jahn (PIStB 2025, 234 ff) behandelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitnehmer als Grenzgänger iSd Art 15a Abs 2 DBA Deutschland - Schweiz gilt und wann die arbeitstägliche Rückkehr an den Wohnsitz als unzumutbar einzustufen ist. Ausgangspunkt seiner Überlegungen ist ein Urteil des FG Baden-Württemberg vom , 11 K 2242/22, zu einem in Deutschland ansässigen Arbeitnehmer, der in der Schweiz tätig war, aber an mehr als 60 Tagen nicht an seinen Wohnsitz zurückkehrte, da die Fahrzeit über drei Stunden pro Tag betragen hätte. Während das Finanzamt die Grenzgängereigenschaft unter Hinweis auf eine Konsultationsvereinbarung zwischen der deutschen und der Schweizer Finanzverwaltung aus dem Jahr 2018 bejahte, entschied das FG zugunsten des Arbeitnehmers und führte aus, dass die in der Konsultationsvereinbarung festgelegten Kriterien nicht mit dem Wortlaut des DBA vereinbar seien. Nunmehr muss der BFH klären, in welchem Verhältnis die Konsultationsvereinbarung zu Art 15a Abs 2 DBA Deutschland - Schweiz steht. Daher habe das FG auch die Revision an den BFH zugelassen.