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Beschränkung der Niederlassungsfreiheit für Firmen aus neuen EU-Ländern durch den „Scheinselbständigenparagrafen“
Verstoß gegen Art. 43 EGV durch Österreich
Der EuGH hat sich in seinem Urteil vom , Rs. C-161/07, Kommission/Österreich, mit obigem Thema befasst und sich dahingehend geäußert, dass die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit i. Z. m. § 2 Abs. 4 AuslBG nicht gerechtfertigt ist.
Grundsätzliches
Der EuGH hat sich in seinem o. a. Urteil in 42 Punkten mit dieser Problematik auseinandergesetzt, es richtet sich gegen die Republik Österreich. Der zugrunde liegende Sachverhalt geht aus dem Urteil nicht hervor; unterstützt wurde die Klage durch die Republik Litauen. Die Vertragsverletzungsklage wurde am bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Das Urteil des EuGH erging aufgrund des schriftlichen Verfahrens und der mündlichen Verhandlung vom nach Anhörung der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom .
Mit ihrer Klage beantragt die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, festzustellen, dass die Republik Österreich ihren Verpflichtungen aus Art. 43 EGV nicht nachgekommen ist, indem sie für die Eintragung von Gesellschaften ins Firmenbuch (Handelsregister) auf Antrag von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union am beigetreten sind – mit Ausnahme der Republik Zypern und der Republik Malta –...