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ASoK 2, Februar 2009, Seite 80

Keine Neuberechnung der vorzeitigen Alterspension bei Entrichtung von Pensionsbeiträgen als Bürgermeister

Die Neuberechnung einer vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer ist nach Erreichen des Regelpensionsalters auch dann ausgeschlossen, wenn nach dem Pensionsanfall aus einem – zufolge § 572 Abs. 8 ASVG nicht als Erwerbseinkommen i. S. d. § 91 Abs. 1 ASVG zu qualifizierenden und damit nicht zum Wegfall der Pension führenden – Bürgermeisterbezug Pensionsbeiträge entrichtet wurden. – (§ 261b Abs. 2 ASVG)

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Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
Dr. Edith Marhold-Weinmeier ist Wirtschaftsjuristin und Lehrbeauftragte an der Wirtschaftsuniversität Wien.
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