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ASoK 2, Februar 2009, Seite 67

Ressortzuständigkeiten in der Regierung werden neu geregelt

Der Nationalrat hat am eine geplante Änderung des Bundesministeriengesetzes (IA 155/A BlgNR 24. GP) gebilligt. Entsprechend dem Regierungsübereinkommen sollen die Zuständigkeiten zwischen den Bundesministerien in einigen Bereichen neu verteilt werden.

Unter anderem betroffen ist davon der Bereich Arbeit (Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung etc.), der künftig nicht mehr in die Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums, sondern in jene des Sozialministeriums fällt. Als Ausgleich sollen dem Wirtschaftsminister die Kompetenzen für Jugend und Familie übertragen werden.

Der Bereich Sport wandert vom Bundeskanzleramt in das Verteidigungsministerium. Außerdem wird der Wissenschaftsminister künftig allein für den Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung zuständig sein und sich nicht mehr mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie abstimmen müssen. Die Verantwortung für „Freiwilligenpolitik“ teilen sich künftig das Sozial- und das Wirtschaftsministerium. Insgesamt wird es neben dem Bundeskanzleramt weiterhin 12 Ministerien geben, die Frauenministerin bleibt auch künftig ohne eigenes Ressort.

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