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GesRZ 4, August 2025, Seite 216

FMA-Rundschreiben zur soliden Vergabe von privaten Wohnimmobilienkrediten (§ 5 Abs 1 KI-RMV)

Mit ist die auch medial vielfach diskutierte KIM-V ausgelaufen, was zur Folge hatte, dass für Kreditinstitute keine verpflichtenden makroprudenziellen Vorschriften zu Kreditvergabestandards mehr bestehen. Vor diesem Hintergrund hat das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) die FMA ersucht, geeignete Maßnahmen zur Sicherung der von der KIM-V etablierten Vergabestandards zu prüfen. Mit dem am veröffentlichten FMA-Rundschreiben zur soliden Vergabe von privaten Wohnimmobilienkrediten (§ 5 Abs 1 KI-RMV) kommt die FMA diesem Ersuchen nach.

Das Rundschreiben definiert die aufsichtliche Erwartungshaltung der FMA ua zur Schuldendienstquote, zur Beleihungsquote und zur Laufzeit. Es soll als Orientierungshilfe S. 217dienen, wie die Kreditvergabe nach soliden Kriterien für private Wohnimmobilienfinanzierungen erfolgen soll, und gibt die Rechtsansicht der FMA hinsichtlich der Auslegung des § 5 Abs 1 KI-RMV und der sich daraus ergebenden Verhaltenspflichten wieder.

Das Rundschreiben ist keine Verordnung. Es gibt ausschließlich die Rechtsauffassungen der FMA und die daraus ableitbaren Verhaltensempfehlungen wieder. Es richtet sich an CRR-Kreditinstitute gem § 1a Abs 1 Z 1 BWG mit Sitz im Inland, CRR-Kre...

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