Suchen Kontrast Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GesRZ 4, August 2025, Seite 219

VfGH und OGH zur Wertsicherung in Bestandverträgen

Jüngst befassten sich die österreichischen Höchstgerichte mit Fragen rund um die Wertsicherung in Bestandverträgen, insb damit, ob und unter welchen Voraussetzungen Wertsicherungsklauseln wirksam vereinbart werden können. Strittig war, ob solche Klauseln in Bestandverträgen eine unzulässige Entgelterhöhung darstellen.

Zunächst stellte der VfGH in seiner Entscheidung zu einem Gesetzesprüfungsverfahren vom , G 170/2024 ua, klar, dass die Regelung des § 6 Abs 2 Z 4 KSchG nicht verfassungswidrig ist. § 6 Abs 2 Z 4 KSchG verfolgt das legitime, im öffentlichen Interesse liegende Ziel des Konsumenten- bzw Verbraucherschutzes. Zudem ist einem Unternehmer nach § 6 Abs 2 Z 4 KSchG nicht verwehrt, eine Entgelterhöhung (Wertsicherung) wirksam zu vereinbaren, er muss dies aber im Einzelnen mit dem Verbraucher aushandeln.

Die von den Zivilgerichten zu entscheidende einfachgesetzliche Auslegung des § 6 Abs 2 Z 4 KSchG wird dadurch aber nicht präjudiziert.

In der Entscheidung vom , 10 Ob 15/25s, befasste sich der OGH in einem Individualprozess mit einer Wertsicherungsklausel in einem Bestandvertrag. Die Mieterin begehrte die Rückzahlung des zu viel bezahlten Mietzinses. Sie machte hierfür ua einen Verstoß der Wertsicherungsklausel des Mietvertrages gegen § 6 Abs 2 Z 4 KSchG g...

Daten werden geladen...