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ÖBA 7, Juli 2025, Seite 515

(Keine) Folgenbeseitigung nach rechtswidriger Entgelterhöhung

Dominik Schindl

ÖBA 2025/3112 (OGH)

§§ 6, 28a KSchG; §§ 1, 1a, 14, 15 UWG.

https://doi.org/10.47782/oeba202507051501

Ein Änderungsschreiben eines Fitnessstudio-Betreibers, das auf die Vereinbarung einer missbräuchlichen Vertragsklausel abzielt, mit der - in Verstoß gegen § 6 Abs 1 Z 2 KSchG - eine Erhöhung eines Mitgliedsbeitrags über den Weg einer Zustimmungsfiktion erreicht werden soll, rechtfertigt ein auf § 28a KSchG gestütztes Unterlassungsgebot. Das Unterlassungsgebot kann auch auf § 1a UWG gestützt werden, wenn das Änderungsschreiben den irreführenden Eindruck erweckt, dass die Kunden nur die Wahl hätten, die Entgelterhöhung stillschweigend zu akzeptieren oder den Vertrag zu kündigen.

§§ 4, 58, 70 ZaDiG 2018; §§ 1, 1a UWG. Die Autorisierung eines vom Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungsvorgangs (bspw bei der Lastschrift) setzt nicht voraus, dass der Zahler einen genauen Betrag angeben muss. Zur Bestimmtheit der Autorisierungserklärung gehört die Bestimmung des Zahlungsempfängers; nicht notwendig ist hingegen die Festlegung von Zahlungszeitpunkt und Zahlungsbetrag. Der automatische Einzug eines mangels wirksamer Änderung überhöhten Betrags verstößt daher nicht gegen das Zahlungsdiensterecht und stellt auch keine Lauterkeitsrechtsverletzung dar.

§§ 7, EO

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