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Klauselentscheidung: Wertsicherung in Mietvertrag
ÖBA 2025/3119 (OGH)
§§ 6, 10, 28, 29 KSchG; § 617 ZPO.
https://doi.org/10.47782/oeba202507053501
Die Bestimmungen der §§ 28, 29 KSchG begründen einen materiellrechtlichen Anspruch auf Unterlassung der Verwendung von gesetzwidrigen oder sittenwidrigen Bestimmungen in AGB oder Formblättern. Dieser Anspruch ist nicht allein auf die Kontrolle und Durchsetzung der Verbote der § 6 KSchG und § 879 ABGB beschränkt,S. 536 sondern umfasst auch die Verletzung weiterer zivil- und öffentlichrechtlicher Vorschriften.
Aus den Entscheidungsgründen:
[1] Die Bekl betreibt in Wien eine Hausverwaltung. Sie verwendet Mustermietverträge für die von ihr für Kunden abgeschlossenen Mietverträge und empfiehlt ihren Kunden die Mustermietverträge für den Abschluss von Mietverträgen. [...]
9. Klausel 16:
„Sollte dereinst kein vom wirtschaftlichen Ergebnis her vergleichbarer Index mehr verlautbart werden, so ist die Wertsicherung durch einen von den Vertragsparteien einvernehmlich zu bestellenden Sachverständigen nach jenen Grundsätzen zu ermitteln, die zuletzt von der Bundesanstalt Statistik Österreich angewendet wurden, sodass die Kaufkraft des ursprünglich vereinbarten Betrages erhalten bleibt. Einigen sich die Parteien nicht binne...