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Erste Veröffentlichungen i. V. m. der Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Europäische Kommission hat die ersten Teile ihrer Omnibus-Initiative, mit dem Ziel, die Nachhaltigkeitsberichtspflichten zu vereinfachen und damit die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und zusätzliche Investitionskapazitäten freizusetzen, veröffentlicht.
Der erste Teil der Omnibus-Initiative (Omnibus-Paket I - „Simplifying EU rules and boosting competitiveness“) betrifft in erster Linie die Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD), die Richtlinie (EU) 2024/1760 (CSDDD) und die Verordnung (EU) 2020/852 (EU-Taxonomie-Verordnung).
Zum Omnibus-Paket I wurden die folgenden zentralen Veröffentlichungen vorgenommen:
Richtlinie (EU) 2025/794 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 bezüglich der Daten, ab denen die Mitgliedstaaten bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen erfüllen müssen („Stop the Clock“-Richtlinie);
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/43/EG, 2013/34/EU, (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 in Hinblick auf bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und ...