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ÖBA 7, Juli 2025, Seite 461

Newsline

https://doi.org/10.47782/oeba202507046101

Franz Rudorfer

1. Topthemen

EU-Kommission: Omnibus und „Stop the Clock“

Die „Stop-the-Clock“-Richtlinie wurde Mitte April im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist mit in Kraft getreten. Die Richtlinie muss nun bis zum in nationales Recht umgesetzt werden. Als Teil des Omnibus-Pakets wird mit dem „Stop-the-Clock“ die Anwendbarkeit bestimmter Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) auf Unternehmen der zweiten und dritten Welle um jeweils zwei Jahre verschoben, die ursprünglich ab 2025 bzw. 2026 berichtspflichtig gewesen wären. Diese Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsberichte gemäß der CSRD nun erst zwei Jahre später als ursprünglich vorgesehen veröffentlichen (2027 bzw. 2028). Darüber hinaus gilt eine längere Frist zur Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) in nationales Recht. Mitgliedstaaten müssen die betreffende EU-Richtlinie nun bis spätestens in nationales Recht umsetzen und haben damit ein Jahr länger Zeit. Somit soll auch die Anwendbarkeit der Richtlinie um ein Jahr auf den verschoben werden. Ziel ist es, vor der finalen Annahme der „Omnibus“-Pakete keine neuen Berichtspflichten zu schaffen.

Die Beratungen zur Omnibu...

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