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SWK 17, 10. Juni 2025, Seite 780

Budgetbegleitgesetz 2025 passiert Budgetausschuss

NoVA-Befreiung für Pritschenwagen, Halbierung des Kilometergeldes für Motor- und Fahrräder, Änderungen beim Handwerkerbonus

Der Budgetausschuss hat am das Budgetbegleitgesetz 2025 in der Fassung eines Abänderungsantrags mehrheitlich angenommen. Gegenüber der Regierungsvorlage kam es insbesondere zu Änderungen in der GrESt (Ausnahme von der mittelbaren Anteilsvereinigung bei Umgründungen im Konzern, Anteilsvereinigung in einer Hand einer „Erwerbergruppe“ [zuvor: „Personenvereinigung“], Vorrangregeln bei mehreren Anteilsvereinigungen, Inkrafttreten) und beim Energiekrisenbeitrag-Strom (Erhöhung des maximalen Absetzbetrags, Erleichterung der Anrechnung begünstigter Investitionen).

Außerdem hat der Ausschuss ua Änderungen im NoVAG, in der Reisegebührenvorschrift und im Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen beschlossen:

  • Primär der Güterbeförderung dienende Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen sollen (wieder) von der NoVA befreit sein. Detaillierte Regelungen (ua Ausstattung, maximal Zahl von Sitzplätzen) sollen Missbrauch entgegenwirken.

  • Das erst mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2025, BGBl I 2024/144, einheitlich mit 50 Cent pro Kilometer festgelegte amtliche Kilometergeld soll ab für Motorräder und Fahrräder auf 25 Cent pro Kilometer gesenkt werden.

  • Der Handwerkerbonus soll - als Reaktion auf unionsrechtlich...

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