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Der doppelt erlassene Bescheid im Abgabenverfahren
Rechtswirkung und Aufhebungsmöglichkeit
In diesem Beitrag wird der Frage nachgegangen, welche Rechtswirkung die Erlassung eines zweiten Bescheides in derselben Verwaltungssache hat, wenn kein Verfahrenstitel zur Durchbrechung der Rechtskraft des ersten Bescheides vorliegt. Dabei wird erörtert, ob bzw wann die Zweitentscheidung aufgrund eines Verstoßes gegen den prozessualen Grundsatz „ne bis in idem“ (wonach über eine Rechtssache nur einmal rechtskräftig entschieden werden darf) unzulässig war und welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben.
1. Die materielle und die formelle Rechtskraft von Bescheiden
Unter Rechtskraft eines Bescheides wird grundsätzlich seine dauerhafte Geltung, also seine Unabänderlichkeit im weiteren Sinn, verstanden. Ausschließlich der Spruch des Bescheides erwächst in Rechtskraft. Die Literatur und Judikatur unterscheiden allgemein zwischen formeller und materieller Rechtskraft. Ein Verstoß gegen den Grundsatz „ne bis in idem“ kann nur vorliegen, wenn ein zuvor in derselben Sache ergangener Bescheid bereits materiell rechtskräftig ist und anschließend ein zweiter Bescheid ergeht.
1.1. Formelle Rechtskraft
Formelle Rechtskraft tritt ein, wenn ein Bescheid durch ein ordentliches Rechtsmittel (Bescheidbeschwe...