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ASoK 8, August 1998, Seite 284

OGH: Unfallversicherungsschutz

Die Teilnahme eines Dienstnehmers an Mountainbike-Rennen steht nicht nur dann unter Unfallversicherungsschutz, wenn er dienstvertraglich zur Sportausübung verpflichtet war, sondern auch dann, wenn durch die sportlichen Erfolge der unternehmerische Erfolg seiner Ehefrau und Dienstgeberin und damit seine eigene wirtschaftliche Existenz entscheidend gefördert und gesichert werden. - (§ 175 Abs. 1 ASVG)

( 10 Ob S 203/97 v)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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