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Praktisches zum Entsendungsrecht
Arbeitsverhältnisse im Ausland
Der „Entsendungstatbestand" führt dazu, daß Arbeitsleistungen im Ausland nach österreichischem Recht zu beurteilen sind (diese Darstellung setzt aus praktischen Gründen Österreich als Entsendeland voraus). Eine Entsendung ist also die Ausnahme von der Regel, wonach auf Dienstverhältnisse im Ausland grundsätzlich ausländisches Recht anzuwenden ist. Für das Vorliegen einer Entsendung sind also diejenigen Sachverhaltselemente zu prüfen, die eine Entsendung von einem ausländischen Dienstverhältnis unterscheiden. Dieser Beitrag faßt zusammen, worin die wesentlichen Unterschiede liegen.
1. Arbeitsverhältnisse im Ausland
Auf Arbeitsverhältnisse im Ausland ist grundsätzlich das Recht des Staates anzuwenden, in dem der Arbeitnehmer seine Arbeit gewöhnlich verrichtet, also das Recht des gewöhnlichen Arbeitsortes (§ 44 Abs. 1 IPRG). Um Abgrenzungsprobleme zu vermeiden, rückt die Rechtsprechung den Willen der Parteien in den Vordergrund: Dort, wo nach deren Willen der geplante Schwerpunkt der Arbeitsleistung für den jeweiligen Arbeitgeber liegt, ist der gewöhnliche Arbeitsort. Liegt er im Ausland, ist ausländisches Recht anzuwenden.
Den Parteien des Dienstverhältnisses steht es jedoch frei, für ihre privatrechtl...