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Die "sonstigen leistungsbezogenen Prämien und Entgelte" i. S. d. § 96 Abs. 1 Z 4 ArbVG
• Die "sonstigen leistungsbezogenen Prämien und Entgelte" i. S. d. § 96 Abs. 1 Z 4 ArbVG
Der Leistungslohn-Begriff in § 96 Abs. 1 Z 4 ArbVG ist Gegenstand eines Beitrags von Gruber (RdW 1998, 345). Es geht ihm um die Klärung, was unter „sonstigen leistungsbezogenen Prämien und Entgelten" im Sinne dieser Bestimmung zu verstehen ist, damit die Frage beantwortet werden kann, welche Leistungslöhne nur mit Zustimmung des Betriebsrates eingeführt werden können. Er wirft dazu zunächst einen Blick auf die Entstehungsgeschichte des § 96 Abs. 1 Z 4 ArbVG und beschäftigt sich anschließend mit dem Begriffsverständnis, das den wenigen einschlägigen OGH-Urteilen sowie dem einschlägigen Schrifttum zu entnehmen ist, wobei er sich ausführlich mit Schranks Leistungslohn-Verständnis auseinandersetzt.