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ASoK 8, August 1998, Seite 278

Jugendausbildungssicherungsgesetz und Vorlehre

Dr. Christoph Klein

In Erfüllung der entsprechenden Festlegungen im Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung und um dem auch diesen Herbst wieder zu erwartenden Überhang von Jugendlichen, die eine Lehrstelle suchen, eine berufliche Einstiegsperspektive zu bieten, hat der Nationalrat noch vor der Sommerpause das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz und eine Novelle zum Berufsausbildungsgesetz beschlossen.

Kern des Vorhabens ist die Schaffung von 2.500 Plätzen in Lehrgängen und 1.500 Plätzen in Lehrlingsstiftungen für die Pflichtschulabgänger der Jahre 1998 und 1999, insgesamt also für 8.000 Personen. Eigens eingerichtete Landes-Projektgruppen, in denen unter dem Vorsitz des Landeshauptmannes der Landesschulrat, das Arbeitsmarktservice und die Sozialpartner vertreten sind, sollen die konkreten Entscheidungen über die Verwendung der bereitgestellten Mittel (vom Bund: 1,8 Milliarden für die Jahre 1998 und 1999) treffen.

Die erwähnten Lehrgänge sind Mitte November des jeweiligen Kalenderjahres beginnende 10monatige Veranstaltungen, in denen Fertigkeiten und Kenntnisse eines am Arbeitsmarkt nachgefragten Lehrberufes (erstes Lehrjahr) vermittelt werden. Die Teilnehmer werden als Lehrlinge sozialversichert und beziehen eine Beihilfe in der Höhe von 2.000 S netto monatl...

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