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Gratzl

NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5182-8

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Gratzl - NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

§ 62 Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit

Florian Gratzl

Übersicht


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I.
Allgemeines
1-3
II.
Erteilungsvoraussetzungen
4, 5
III.
Au-pair-Kräfte
6-10

I. Allgemeines

1

Die in § 62 geregelte Aufenthaltsbewilligung „Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit“ wird an Drittstaatsangehörige (§ 2 Abs 1 Z 6) zur Ausübung bestimmter, vom sachlichen Anwendungsbereich des AuslBG ausgenommener Erwerbstätigkeiten im Inland vergeben. Im Unterschied zur gleichnamigen Niederlassungsbewilligung nach § 43b darf der Antragsteller einer Aufenthaltsbewilligung nach § 62 keineAbsicht zur Niederlassung (siehe § 2 Abs 2) im Bundesgebiet haben bzw muss sich aus dem mit dem Aufenthalt verfolgten Zweck eine zeitliche Beschränkung seines Inlandsaufenthalts ergeben (). Andernfalls ist der Antragsteller von der Behörde bzw - im Instanzenzug - dem LVwG nach § 23 Abs 1 zu belehren und er kann eine Antragsmodifikation (hiezu § 19 Rz 7), insb auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gem § 43b, vornehmen.

2

Die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung „Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit“ kommt nur an unselbständig Erwerbstätige in den folgendenBranchen in Frage (sieh...

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