NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
1. Aufl. 2025
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§ 60 Selbständige
Übersicht
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I. | Allgemeines | 1 |
II. | Erteilungsvoraussetzungen (§ 60 Abs 1) | 2-4 |
III. | Verfahren | 5, 6 |
I. Allgemeines
1
§ 60 ermöglicht Drittstaatsangehörigen (§ 2 Abs 1 Z 6) die Erlangung eines Aufenthaltstitels zwecks Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (hiezu unten Rz 2) in Österreich. Damit verbunden sein muss die Absicht eines Inlandsaufenthalts von mehr als sechs Monaten (siehe § 1 Abs 1 Z 1), andernfalls kommt nur die Erteilung eines Visums nach dem FPG 2005 in Betracht. Außerdem darf der Fremde keine Niederlassung (§ 2 Abs 2) im Bundesgebiet beabsichtigen (zB ; , Ra 2020/22/0141). Besteht eine solche Intention, ist allenfalls - nach einer Belehrung gem § 23 Abs 1 () - die Erteilung einer „Rot-Weiß-Rot - Karte“ als selbständige Schlüsselkraft oder als „Start-Up-Gründer“ (§ 41 Abs 2 Z 4 und 5; eingehend hiezu § 41 Rz 23 ff) zu prüfen.
II. Erteilungsvoraussetzungen (§ 60 Abs 1)
2
Für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung als Selbständiger iSd § 60 muss der antragstellende Drittstaatsangehörige gem Abs 1 Z 1 und 2 par cit (kumulativ)
keine Niederlassungsabsicht im Bundesgebiet haben (siehe oben Rz 1),
die Voraussetzungen des 1....