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Gratzl

NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5182-8

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Gratzl - NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

§ 60 Selbständige

Florian Gratzl

Übersicht


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I.
Allgemeines
1
II.
Erteilungsvoraussetzungen (§ 60 Abs 1)
2-4
III.
Verfahren
5, 6

I. Allgemeines

1

§ 60 ermöglicht Drittstaatsangehörigen (§ 2 Abs 1 Z 6) die Erlangung eines Aufenthaltstitels zwecks Ausübung einerselbständigen Tätigkeit (hiezu unten Rz 2) in Österreich. Damit verbunden sein muss die Absicht eines Inlandsaufenthalts von mehr alssechs Monaten (siehe § 1 Abs 1 Z 1), andernfalls kommt nur die Erteilung eines Visums nach dem FPG 2005 in Betracht. Außerdem darf der Fremde keineNiederlassung (§ 2 Abs 2) im Bundesgebiet beabsichtigen (zB ; , Ra 2020/22/0141). Besteht eine solche Intention, ist allenfalls - nach einer Belehrung gem § 23 Abs 1 () - die Erteilung einer „Rot-Weiß-Rot - Karte“ als selbständige Schlüsselkraft oder als „Start-Up-Gründer“ (§ 41 Abs 2 Z 4 und 5; eingehend hiezu § 41 Rz 23 ff) zu prüfen.

II. Erteilungsvoraussetzungen (§ 60 Abs 1)

2

Für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung als Selbständiger iSd § 60 muss der antragstellende Drittstaatsangehörige gem Abs 1 Z 1 und 2 par cit (kumulativ)

  • keine Niederlassungsabsicht im Bundesgebiet haben (siehe oben Rz 1),

  • die Voraussetzungen des 1....

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