Suchen Hilfe
Gratzl

NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5182-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Gratzl - NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

§ 57a Verordnungsermächtigung zur Durchführung eines Austrittsabkommens gemäß Art. 50 EUV

Florian Gratzl

1

§ 57a enthält eine Verordnungsermächtigung zu Gunsten des BMI zur Erlassung nationaler (insb verfahrensrechtlicher) Bestimmungen, die zur Durchführung eines Abkommens nach Art 50 EUV zwischen der EU und einem aus der Union austretenden Mitgliedstaat im Geltungsbereich des NAG erforderlich sind (ErläutRV 189 BlgNR 26. GP, 7). Die Bestimmung wurde vor dem Hintergrund des „Brexit“ in das Gesetz eingefügt (ErläutRV 349 BlgNR 27. GP, 1 und 4; siehe auch die Kommentierung der Brexit-DV), kann jedoch künftighin als Grundlage weiterer Austrittsfälle dienen.

Daten werden geladen...