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Gratzl

NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5182-8

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Gratzl - NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

§ 56 Sonderfälle der Niederlassung von Angehörigen von EWR-Bürgern

Florian Gratzl

Übersicht


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I.
Allgemeines
1
II.
Erteilung einer „Niederlassungsbewilligung“ (§ 56 Abs 1 f)
2-6
III.
Entscheidungsfrist (§ 56 Abs 3)
7

I. Allgemeines

1

Bei Fremden mit Drittstaatsangehörigkeit (siehe § 2 Abs 1 Z 6), die Angehörige eines unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten (siehe § 2 Abs 1 Z 14) EWR-Bürgers sind, nimmt das NAG hinsichtlich der zu erteilenden Aufenthaltsberechtigung folgende Differenzierung vor:

  • Ehegatten und eingetragenen Partnern des zusammenführenden EWR-Bürgers und dessen Verwandten oder den Verwandten seines Ehe- bzw eingetragenen Partners jeweils in gerader ab- oder aufsteigender Linie (siehe § 54 Rz 2) kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine Aufenthaltskarte gem § 54 ausgestellt werden, die zu den Dokumentationen des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts (§ 9) zählt.

  • Demgegenüber kommt für Lebenspartner und sonstige Angehörige (im Detail hiezu § 52 Rz 7 f) des zusammenführenden EWR-Bürgers (bloß) die Erteilung einer „Niederlassungsbewilligung“ gem § 56 in Betracht, bei der es sich um einen Aufenthaltstitel (§ 8) handelt.

Diese Differenzierung erscheint im Lichte des Art 3 Abs 2 RL (EG) 2004/38 ...

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