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Gratzl

NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5182-8

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Gratzl - NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

§ 52 Aufenthaltsrecht für Angehörige von EWR-Bürgern

Florian Gratzl

Übersicht


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I.
Allgemeines
1
II.
Berechtigte (§ 52 Abs 1)
2
A.
Ehe- und eingetragene Partner (§ 52 Abs 1 Z 1)
3
B.
Verwandte in gerader absteigender Linie (§ 52 Abs 1 Z 2)
4, 5
C.
Verwandte in gerader aufsteigender Linie (§ 52 Abs 1 Z 3)
6
D.
Lebenspartner (§ 52 Abs 1 Z 4)
7
E.
Sonstige Angehörige (§ 52 Abs 1 Z 5)
8
III.
Erhalt des Aufenthaltsrechts (§ 52 Abs 2)
9

I. Allgemeines

1

Erfüllt ein EWR-Bürger einen Tatbestand des Art 7 Abs 1 lit a bis c RL (EG) 2004/38 - diese entsprechen den Tatbeständen des § 51 Abs 1 Z 1 bis 3 -, haben seine Familienangehörigen, die ebenfalls EWR-Bürger sind, gem Art 7 Abs 1 lit d RL (EG) 2004/38 das Recht zur Niederlassung und zum Aufenthalt im Bundesgebiet von über drei Monaten. Jenes Recht wird auf nationaler Ebene in § 52 Abs 1 umgesetzt (ErläutRV 952 BlgNR 22. GP, 141; für drittstaatsangehörige Familienangehörige siehe §§ 54, 54a; für Angehörige von freizügigkeitsberechtigten Österreichern und Schweizer Bürgern siehe § 57). Diese Bestimmung kommt immer nur dann zur Anwendung, wenn dem Familienangehörigen das unio...

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