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Gratzl

NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5182-8

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Gratzl - NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

§ 46 Bestimmungen über die Familienzusammenführung

Florian Gratzl

Übersicht


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I.
Allgemeines
1- 4
II.
Erteilung einer „Rot-Weiß-Rot - Karte plus“ (§ 46 Abs 1 bis 3)
A.
Familienzusammenführung mit besonders Hochqualifizierten, Schlüsselkräften, Forschern und vormals Vertriebenen (§ 46 Abs 1 Z 1 und 1a)
5- 7
B.
Familienzusammenführung mit Daueraufenthaltsberechtigten (§ 46 Abs 1 Z 2 lit a)
8
C.
Familienzusammenführung mit Inhabern einer „Rot-Weiß-Rot - Karte plus“ (§ 46 Abs 1 Z 2 lit b)
9
D.
Familienzusammenführung mit Asylberechtigten (§ 46 Abs 1 Z 2 lit c)
10- 16
E.
Familienzusammenführung mit Inhabern einer Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte (§ 46 Abs 1 Z 2 lit d)
F.
Familienzusammenführung mit Inhabern eines Aufenthaltstitels „Artikel 50 EUV“ (§ 46 Abs 1 Z 2 lit e)
G.
Familienzusammenführung mit Inhabern einer „Blauen Karte EU“ (§ 46 Abs 3)
19, 20
III.
Erteilung einer „Niederlassungsbewilligung“ (§ 46 Abs 4)
21, 22
IV.
Erteilung einer „Niederlassungbewilligung - ausgenommen Erwerbstätigkeit“ (§ 46 Abs 5)...

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