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Gratzl

NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5182-8

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Gratzl - NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

§ 1 Geltungsbereich

Florian Gratzl

Übersicht


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I.
Anwendungsbereich (§ 1 Abs 1)
1, 2
II.
Ausnahmen (§ 1 Abs 2)
3-8

I. Anwendungsbereich (§ 1 Abs 1)

1

Das NAG regelt gem § 1 Abs 1 Z 1 die Erteilung, Versagung und Entziehung von Aufenthaltstiteln (§ 8) von Drittstaatsangehörigen (§ 2 Abs 1 Z 6), sofern sich diese länger als sechs Monate im österreichischen Bundesgebiet aufhalten oder aufhalten möchten; entscheidend ist die Absicht ihrer Niederlassung während der Gültigkeitsdauer (siehe § 20) des von ihnen beantragten Aufenthaltstitels (). Aufenthalte bis zu sechs Monaten fallen in den Geltungsbereich des FPG 2005 (zB ). Der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach dem

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