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Gratzl

NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5182-8

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Gratzl - NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

§ 43b „Niederlassungsbewilligung - Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit“

Florian Gratzl

Übersicht


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I.
Allgemeines
1-4
II.
Erteilungsvoraussetzungen
5
III.
Ausgewählte Personengruppen
A.
Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen
6
B.
Seelsorger
7-9
C.
Besondere Führungskräfte
10
D.
Gesundheits- und Krankenpfleger
11

I. Allgemeines

1

Eine Niederlassungsbewilligung gem § 43b gewährt ihrem Inhaber das Recht auf zeitlich befristete Niederlassung und Aufenthalt im Bundesgebiet sowie das Recht auf Ausübung (nur) einer unselbständigen Erwerbstätigkeit bei einem bestimmten Arbeitgeber. Es handelt sich dabei jeweils um Drittstaatsangehörige, die auf Grund ihrer in Österreich beabsichtigten beruflichen Tätigkeit vomsachlichen Anwendungsbereich desAuslBG ausgenommen sind, weshalb für sie der Erwerb einer „Rot-Weiß-Rot - Karte“ gem § 41 nicht in Frage kommt (siehe im Übrigen auch § 62).

2

Von Gesetzes wegen sind dies die in § 1 Abs 2 Z 2 lit b, c, d, f, g und i AuslBG genannten Ausländer (siehe § 43b Abs 1 Z 2; näher hiezu Gerhartl, AuslBG [2019] § 1 Rz 9 ff)....

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